Offiziell: Die nächsten Öffnungsschritte, sobald die Zahl von 5,5 Mio. Geimpften erreicht wird

Offiziell: Die nächsten Öffnungsschritte, sobald die Zahl von 5,5 Mio. Geimpften erreicht wird

Anhand den Daten vom Mittwoch ist es sehr wahrscheinlich, dass am Donnerstag, den 01. Juli, die Lockerungen in Kraft treten werden, die Gulyás Gergely Kanzleramtsminister bereits vergangene Woche bei der Regierungsinfo angekündigt hat.

Sobald die Zahl der geimpften die 5,5 Millionen erreichen wird, werden weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft treten, diese wurden gestern am späten Abend im Ungarischen Amtsblatt veröffentlicht.

Wir fassen die neuen Bestimmungen kurz  zusammen:

  • Aufhebung der Maskenpflicht auch in geschlossenen Räumlichkeiten (Ausnahme: Gesundheitseinrichtungen)
  • Es wird kein Impf-/Schutzpass für folgende Dienstleistungen benötigt: Schwimmbäder, Strände, Hotels, Restaurants
  • Massen- und Sportveranstaltungen, sowie Konzerte und Tanzlokale können weiterhin nur mit Impf-/Schutzpass besucht werden.
  • Ab dem 1. Juli wird der europäische Grüne Pass auch in Ungarn anerkannt.

Detaillierte Informationen über die neuen Bestimmungen:

Mit Ausnahme von Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen wird die Maskenpflicht abgeschafft und nach den öffentlichen Plätzen wird auch in den Geschäften und im öffentlichen Verkehr keine Maskenpflicht mehr gelten. Wer die Maske noch tragen möchte, kann dies natürlich weiterhin tun.

Gastronomiebetriebe, Unterkünfte, Freizeiteinrichtungen sowie kulturelle Veranstaltungen und und Aufführungen mit Sitzordnung können auch ohne einen Immunpass oder ohne ein EU-Zertifikat besucht werden. So können Restaurants, Theater und Kinos ohne das Zertifikat besucht werden.

Die Beschränkungen für Geschäfte werden aufgehoben, das heißt man braucht keinen Mindestabstand mehr einzuhalten, und die Anzahl der Käufer pro 10 Quadratmeter muss nicht begrenzt werden.

An manchen Veranstaltungen können sogar noch mehr Personen teilnehmen: zu Familien- und Privatveranstaltungen dürfen 100 Personen eingeladen werden, an Hochzeiten dürfen 400 Gäste teilnehmen.

Einiges wird sich weiterhin nicht ändern: Für Sportveranstaltungen, Musik- und Tanzveranstaltungen sowie andere Veranstaltungen im Innen- oder Außenbereich mit mehr als 500 Personen bleiben die Regeln gleich. Das heißt, an diesen Veranstaltungen dürfen weiterhin nur Personen mit einem EU-Zertifikat oder einem ungarischen Immunpass teilnehmen, – oder unter 18 Jahren unter Aufsicht einer Person, die ein Zertifikat besitzt.

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